Privathaftpflichtversicherung

Eine kurze Unachtsamkeit kann ausreichen, um empfindliche finanzielle Schäden zu verursachen. Dabei ist das Notebook Ihres Nachbarn, das Sie aus Versehen von der Tischkante stoßen, noch als harmloser Fall zu bewerten. Besonders schlimm sind die Konsequenzen, wenn Personen zu Schaden kommen. Laut § 823 I BGB ist der Verursacher in solchen Fällen für den Schaden haftbar. Die Ansprüche können im Extremfall sogar die Millionengrenze überschreiten. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen wirksam vor der finanziellen Katastrophe. Sprechen Sie mit Ihrem FVB-Berater und prüfen Sie, ob Ihre Versicherung für den Fall der Fälle ausreichend ist.

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Stefan Freericks

Versicherungsmakler
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